Beratung zu verschiedenen Familienangelegenheiten
Wir bieten Ihnen kompetente Beratung unabhängig von Ihrem Familienstand an:
- Unverheiratete Lebensgemeinschaft
- Single
- Verheiratet
Wir helfen Ihnen bei:
- Erstellung von Eheverträgen
- Partnerschaftsverträge
- Miteigentumsverträge über Immobilien
- Testamentserstellung
- Erstellung von Vorsorgevollmachten
- Erstellung von Vermögensaufteilungsverträgen
- Erstellungen von Vereinbarungen zum Aufenthaltsort der und Umgang mit den Kindern
Bei Auflösung der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
Bei einer Auflösung der Partnerschaft, einer Trennung oder einer Scheidung sind häufig drei wichtige Bereiche zu klären. Wir können Sie in allen drei Bereichen beraten:
Die Kinder
- Gemeinsames Sorgerecht: Soll es fortbestehen?
- Wohnsitz: Wo sollen die Kinder wohnen?
- Umgang: Wie soll das Umgangsrecht bei dem Elternteil geregelt sein, bei dem die Kinder nicht wohnen?
- Kindesunterhalt: Auch bei Fällen, die den Kindesunterhalt betreffen, können wir Ihnen helfen.
Aufteilung des Vermögens
- In der Ehe: Alle Vermögenswerte, die nicht getrenntes Eigentum sind, müssen geteilt werden. Doch wie sollen Vermögenswerte verteilt werden und welchen Wert haben sie?
- Bei Gütertrennung: Der Umfang der Gütertrennung muss ggf. zusammen mit dem gemeinsamen Vermögen (z. B. einem Haus) geklärt werden.
- Bei unverheirateten Lebenspartnern: Grundsätzlich müssen nur Vermögenswerte aufgeteilt werden, die Ihnen gemeinsam gehören.
Trennung oder Scheidung
- Sollten Sie sich für eine Trennung oder Scheidung entscheiden?
- Muss ein Ehepartner dem anderen Unterhalt zahlen?
Hilfe während des gesamten Prozesses
Wir wissen, dass in der Anfangsphase, während des Prozesses und danach häufig Fragen auftauchen. Wenn Sie Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses beratend zur Seite.
Vorsorgevollmachten
Es ist sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht einzurichten, denn mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie irgendwann nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Ohne Vorsorgevollmacht besteht die Gefahr, dass Ihre Angehörigen „ausgesperrt“ sind und keine Entscheidungen für Sie treffen können.
Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vollmacht, die sowohl persönliche als auch finanzielle Entscheidungen umfasst, jedoch nur im Bedarfsfall zum Tragen kommt. Die Vorsorgevollmacht entfaltet daher keine Wirkung bei der Einrichtung, sondern erst mit dem Tag, an dem sie in Kraft gesetzt werden muss, weil Sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können. Sofern Sie nicht entscheidungsunfähig werden, also bis zu Ihrem Tod voll entscheidungsfähig sind, wird die Vorsorgevollmacht niemals eine Bedeutung haben. Es ist ein bisschen wie eine Versicherung, von der man hofft, dass man sie nicht braucht, die aber trotzdem sehr wichtig ist.
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Alternative zu einer Vormundschaft und bietet wesentliche Vorteile. Die wichtigsten Vorteile bestehen darin, dass Sie mit einer Vorsorgevollmacht selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen handeln darf und die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, welche Entscheidungen getroffen werden sollen. Ein wesentlicher Unterschied besteht zudem in der Bearbeitungszeit beim Familiengericht zwischen der Einleitung einer Vormundschaft und der Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Einrichtung einer Vormundschaft etwa ein Jahr länger als die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.