Aktionärs- und Eigentumsverhältnisse

Aktionärs- und Eigentümerverhältnisse können komplex sein und erfordern oft präzise Lösungen, um einen reibungslosen Ablauf und Klarheit in Bezug auf Rechte und Pflichten zu gewährleisten.

Aktionær- og ejerforhold

Bei Codex Advokater verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Beratung zu allen Aspekten der Eigentümerschaft in kleinen und großen Unternehmen.

Gesellschaftsgründungen und -änderungen

Wir bieten Beratung in:

  • Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Eintragung von Personengesellschaften
  • Umwandlungen, Änderungen, Umstrukturierungen, Fusionen und Spaltungen

Im Laufe der Jahre haben wir ein fundiertes Wissen aufgebaut, das es uns ermöglicht, unseren Mandanten bei allen Arten von gesellschaftsrechtlichen Aufgaben zu helfen.

Interne Beziehungen und Eigentümervereinbarungen

Ein wichtiger Teil unserer Beratung über Gesellschaftsverhältnisse betrifft die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftseigentümern. Dazu gehören:

  • Erstellung und Verabschiedung der Satzung der konkreten Gesellschaft
  • Lösung von Problemstellungen wie Vorkaufsrechten, Minderheitsschutz und Wahl der Geschäftsleitung

Obwohl viele Angelegenheiten durch die Satzung geregelt werden können, besteht oft die Notwendigkeit, diese durch eine Eigentümervereinbarung zu ergänzen. Diese Vereinbarungen können komplex sein und müssen auf die individuellen Umstände und Interessen zugeschnitten werden.

Eigentümervereinbarungen – maßgeschneiderte Lösungen

Wir beraten zu Eigentümervereinbarungen in vielen verschiedenen Situationen, zum Beispiel:

  • Bei Kapitaleinlagen im Rahmen einer Investition
  • Im Zusammenhang mit einem Generationswechsel
  • Wenn zwei oder mehr Parteien auf der Grundlage einer gemeinsamen Idee zusammenkommen
  • Im Rahmen von Unternehmensübertragungen, wenn nach der Transaktion zwei oder mehr Eigentümer des Unternehmens vorhanden sind

Unser Ziel ist es, Eigentümervereinbarungen zu erstellen, die potenzielle Problemstellungen im Voraus klären und lösen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die persönlichen Beziehungen, sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommen.

Die beste Eigentümervereinbarung ist oft die, die man nie wieder lesen muss – weil er zukünftige Konflikte schon im Vorfeld verhindert hat.

Lars Brinkmann

Lars Brinkmann

Partner, Rechtsanwalt (L)

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Lars Egeskov Jespersen

Partner, Rechtsanwalt (L)

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Jannik Haahr Andersen

Jannik Haahr Antonsen

Partner, Rechtsanwalt (H)

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