Michael verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung bei nationalen und internationalen Fusionen und Übernahmen (M&A), einschließlich der Beratung einiger der größten Unternehmen des Landes im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen – sowohl als externer Berater als auch als Unternehmensjurist.
Beratung von Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Unternehmensgründung, Umstrukturierungen, Spaltungen, Fusionen usw.
Beratung in anderen handelsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich des Abschlusses von Eigentumsverträgen, Lizenzverträgen, Vertraulichkeitsvereinbarungen und anderen Handelsverträgen.